IFS Food Standard

ZUTRITTS­­KON­TROLLE

AUDIT-SICHER

Erfüllen Sie die Anforderungen des IFS Food Standards mit einer digitalen Besucherverwaltung – von Hygienebelehrungen und Sicherheitsunterweisungen bis zur lückenlosen Dokumentation aller Besucher.

Speziell für Lebensmittelhersteller, Fleischverarbeiter und Bäckereien – zur Einhaltung von IFS Food-Anforderungen durch kontrollierte Zutritte, digitale Hygieneprozesse und revisionssichere Besucherdokumentation.

IFS FOOD VERSION 7

Kern­anfor­derung­en

In der Lebensmittelindustrie haben Qualität, Hygiene und Lebensmittelsicherheit höchste Priorität.

Die IFS Food Version 7 schreibt weder ein digitales Besucher­management­system noch eine elektronische Besucherregistrierung oder ein Besuchs-Tracking ausdrücklich vor. Sie fordert jedoch dokumentierte und nachvollziehbare Prozesse.

Eine digitale Besuchermanagement-Lösung unterstützt Unternehmen dabei, diese Anforderungen effizient, nachvollziehbar und revisionssicher zu erfüllen.

IFS FOOD V7 KAPITEL ANFORDERUNG SO UNTERSTÜTZT VISTRAX DIE COMPLIANCE
3.2.1 Personalhygiene Dokumentierte Hygieneregeln müssen auf Basis einer Risikobewertung erstellt und umgesetzt werden. Führen Sie digitale Hygieneunterweisungen durch, bevor Besucher das Betriebsgelände betreten.
3.2.2 (KO Nr. 3) Die Hygienevorgaben müssen von Mitarbeitern, Fremdfirmen und Besuchern eingehalten werden. Die Kenntnisnahme und Einhaltung der Hygienevorgaben durch digitale Bestätigungen und elektronische Signaturen dokumentieren.
6.2 Produktschutz Der Food-Defense-Plan muss eine Zutrittsregelung für Mitarbeiter, Besucher und Fremdfirmen festlegen. Der Zugang zu kritischen Bereichen muss kontrolliert werden. Digitale Zutrittskontrolle, rollenbasierte Zugriffsrechte und Besucherausweise implementieren.
Zum Schutz sensibler Produktionsbereiche müssen geeignete Maßnahmen umgesetzt werden. Besuchervoranmeldungen, Freigabeprozesse und Begleitpflichten abbilden.
6.3 Wirksamkeitsprüfung des Produktschutz Die Wirksamkeit der Food-Defense-Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden. Berichte generieren und dokumentierte Nachweise über Besucherzutritte und Sicherheitsmaßnahmen führen.
6.4 Überprüfung durch Behörden Für Inspektionen durch Behörden und Zertifizierungsstellen ist ein dokumentiertes Verfahren festzulegen. Das verantwortliche Personal muss entsprechend qualifiziert und geschult sein. Auditoren und Behördenvertreter digital erfassen und eine vollständige, revisionssichere Dokumentation bereitstellen.

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